Nur wer sicher ist, kann in Freiheit leben.
Daher ist es oberste Pflicht unseres Staates, die Menschen in Deutschland zu schützen.
Zu Recht erwarten die Menschen einen starken Staat, der Recht und Ordnung durchsetzt und Sicherheit gewährleistet.
Wir müssen unsere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal, mit besserer Ausstattung sowie mit zeitgemäßen Befugnissen stärken. Dazu gehört in Absprache mit den Ländern auch eine bessere Ausstattung des Zivil- und Katastrophenschutzes, insbesondere bei der Unterbringung, bei Fahrzeugen und IT-Infrastruktur. Auch der Daten- und Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder muss deutlich verbessert werden. Zudem benötigt die Polizei in den Ländern und im Bund dringend eine einheitliche Plattform für den Datenaustausch und eine Harmonisierung der polizeilichen IT-Architektur. Dafür muss das Programm P 20 unter höchster Priorität fertiggestellt werden. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein. Der Schutz von Menschenleben und die Sicherheitsinteressen unseres Staates müssen Vorrang vor Datenschutzinteressen des Einzelnen haben. Das gilt insbesondere bei schweren Straftaten wie Kindesmissbrauch. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof unmissverständlich so. Kinderschutz geht vor Datenschutz. Unsere Sicherheit gerät in Gefahr, wenn die Welt sich immer weiter digitalisiert, unsere Sicherheitsbehörden aber nicht Schritt halten können. Deshalb müssen die Befugnisse zur elektronischen Gesichtserkennung, auch zum Videoschutz in Echtzeit an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen erweitert werden.
Zusammenarbeit auch auf europäischer und internationaler Ebene weiter voranbringen:
Auch mit internationalen Partnern setzen wir auf eine engere Zusammenarbeit und Vernetzung. Die Staaten Europas müssen auf dem Feld der Inneren Sicherheit und der Strafverfolgung weiter zusammenrücken und so weiterentwickelt und ausgestattet werden, dass sie ein gemeinsames Daten- und Informationshaus für die nationalen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bereitstellen.
Nachrichtendienste stärken:
Die Leistungsfähigkeit unserer Nachrichtendienste ist von entscheidender Bedeutung für unsere Sicherheit in Zeiten international
vernetzten Terrors und grenzüberschreitender Kriminalität. Völlig unangemessen ist das Misstrauen, das andere politische Parteien ihnen
entgegenbringen. Wir müssen die Befugnisse unserer Nachrichtendienste verbessern, damit wir Augenhöhe mit der Leistungsfähigkeit der
Nachrichtendienste unserer ausländischen Partner erreichen und nicht länger von deren Hinweisen zu Terrorgefahren abhängig sind. Dazu müssen insbesondere unverhältnismäßige rechtliche Auflagen zurückgeführt werden. Nur so können unsere Nachrichtendienste so effektiv mit den Nachrichtendiensten unserer internationalen Partner zusammenarbeiten, wie es ein wirksamer Schutz der Menschen in Deutschland und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt.
EU-Außengrenzen wirksam schützen:
Damit nicht mehr Schlepper und Schleuser über die Einreise in die EU entscheiden, muss der europäische Außengrenzschutz deutlich verbessert werden. Frontex muss eine echte Grenzpolizei und Küstenwache mit hoheitlichen Befugnissen werden. Dafür muss Frontex nicht nur materiell, sondern auch personell besser ausgestattet werden.